Knickpflege von einzelnen Landwirten missverstanden
„Rücksichtslose Abholzung ": Bürgermeister Specht kritisiert Verstöße
FEHMARN (wi) Heftige Kritik übt Landkirchens Bürgermeister Hartmut Specht(SPD) an einigen Landwirten, die sich bei der Knickpflege nicht an die gesetzlichen
Bestimmungen hielten. Zurzeit läuft auf Fehmarn die Knickpflege auf Hochtouren, doch nicht immer einwandfrei. Specht sei „geschockt", welche Schäden angerichtet würden. „Einzelne Landwirte verstehen
unter Knickpflege offensichtlich eher eine Hindernisbeseitigung und handeln den touristischen Notwendigkeiten und den Naturschutzinteressen zuwider", so der Bürgemeister gestern gegenüber dem
FT.Selbst Knicks auf gemeindeeigenen Flächen, die teilweise unter hohem Kostenaufwand gepflegt worden seien, würden rücksichtslos und ohne Absprache abgeholzt. Specht: Jeder Landwirt kennt die
Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Knickerlasses. Diese wurden desöfteren im Bauernbrief des Bauernverbandes veröffentlicht."
Die Allgemeinheit sei nicht bereit, die Zuwiderhandlungen hinzunehmen, meint Specht. Letztlich müssten die Reparaturkosten zur Wiederherstellung eines gepflegten Landschaftsbildes finanziert werden.
„Und ich möchte die Reaktion nicht erleben, wenn korrekt handelnde Landwirte über eine Erhöhung der Hebe-
Sätze zur Grundsteuer A die Verfehlungen einzelner mit bezahlen müssten. Gleiches gilt auch für den Zustand anderer landschaftsprägender Elemente und für die Wirtschaftswege", warnt der
Bürgermeister.
Specht erinnert noch einmal an die wichtigsten Bestimmungen zur Knickpflege. Alle 15 Meter seien einzelne Bäume, so genannte Überhalter, stehen zu lassen. Sie dürften später entfernt werden. Die
Lebensfähigkeit des Knicks sei durch fachgerechtes, nicht zu tiefes Schneiden zu sichern. Kopfbäume seien zu köpfen und nicht zu fällen. Seitlich überhängende Zweige dürften gestutzt werden. Dabei
sei ein Schrägschnitt im Verhältnis 3:1 ab Knickfuß einzuhalten. „Auch sei daran erinnert, dass das Verbrennen von Buschwerk genehmigungspflichtig ist", betont Specht, „auf keinen Fall darf der Knick
durch Hitzeeinwirkung geschädigt werden. Für alle Zuwiderhandlungen haftet der Besitzer beziehungsweise der Auftraggeber". Der Bürgermeister deutlich: „Ich appelliere eindringlich an alle Handelnden,
nicht einseitig eigene Vorteile anzustreben, sondern im Hinblick auf touristische Notwendigkeiten und der Lebensqualität für unsere Bevölkerung an der Gestaltung einer attraktiven Kulturlandschaft
mit zu wirken."
Erschienen im Fehmarnschen Tageblatt 23.12.02