Warum die Erststimme?
Mit der Erststimme können sie Ihren Kandidaten direkt in den Landtag wählen
Mit Ihrer Erststimme bei der Landtagswahl am 27.09.09 bestimmen Sie den Direktkandidaten Ihres Wahlkreises. Mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen zieht dieser dann direkt in den Landtag ein. Während Sie mit der Zweitstimme die Mehrheitsverhältnisse und damit die Fraktionsstärke der Parteien bestimmen, umgehen Sie mit der Erststimme die Vergabe eines Landtagsitzes an einen Listenkandidaten, der oft nicht aus Ihrer Region und Ihrem Umfeld kommt.
Grundsätzlich möchte ich nicht über einen Listenplatz ins Parlament einziehen, weil ich mir für meine Vorhaben den unmittelbaren Wählerauftrag aus meiner Region wünsche. Deshalb bitte ich Sie am 27.09.09 vor allem um ihre Erststimme.
Tschüß die Herren - jetzt komm ich!