Abgabenzonen: Spaltung Fehmarns vertieft

Hartmut Specht nimmt in seinem Leserbrief zur zentralen Abwasserversorgung auf Fehmarn Stellung.

Formal juristisch hat Bürgermeister Schmiedt in seiner Antwort auf den Leserbrief von Horst Vanselow recht. Die Bürger Fehmarns hätten aber nach der kommunalen Fusion eine möglichst kostengünstige und inselweit einheitliche Lösung verdient. In seinem wenig abgestimmten übereilten Handeln hat Bürgermeister Schmiedt in den Verhandlungen mit dem ZVO die Spaltung Fehmarns in zwei Abgabenzonen vertieft. Neben der ungerechten Behandlung des Ortsteils Neue Tiefe mit der touristischen Zuordnung nach Burg und der Abwasserzuordnung zum ZVO hat er zugelassen, dass der ZVO einen erheblichen Teil seiner neu erfassten Abwässer im städtischen Klärwerk Burgstaaken reinigt, die betroffenen Bewohner aber die deutlich höheren Gebühren des ZVO bezahlen müssen.
In den Verhandlungen mit dem ZVO hätten einheitliche Gebührensätze für ganz Fehmarn erreicht werden müssen und können. Wäre der ZVO unter diesen Bedingungen ausgestiegen, hätte Fehmarn die große Chance gehabt, mit eigenem Stadtwerk den gesamten Ver- und Entsorgungsbereich von Trinkwasser über Schmutz- und Oberflächenwasser in einer Hand mit eigenem weitgehend vorhandenen Fachpersonal zu einheitlichen Gebühren zu bedienen. Jetzt existiert der unbefriedigende Zustand, dass neben dem Wasserbeschaffungsverband der ZVO und die Stadtwerke ver- und entsorgen. Das wird zum teuren Vergnügen, widerspricht den Fusionszielen und führt zu Ungerechtigkeiten.

Die gleichzeitig mit der Schmutzwasserkanalisation mitverlegten Oberflächenentwässerungsleitungen sind begründbar und senken das Überschwemmungsrisiko in den Ortschaften. Mehrkosten wegen versäumter Vereinbarungen mit den Wasser- und Bodenverbänden dürfen nicht auf die Anlieger umgelegt werden und sind von der Stadt zu tragen. Das gilt auch für möglicherweise ins Haus stehende Umweltauflagen, da das in der Vergangenheit dezentral abfließende Oberflächenwasser durch den jetzigen Schnellabfluss schon bei Einstufung als normal verschmutztes Wasser nachzuklären wäre. Die jetzt eingebauten Sandfänge reichen dann nicht aus. Eine Vorabklärung mit garantierten Zusagen seitens der Kreiswasserbehörde wurde versäumt.

Sehr bedauerlich ist, dass die inselweit einheitlichen Gebührensatzungen -für Oberflächenwasser und Straßenausbau erst nach getätigter Investition beschlossen wurden. Auch wurden Umweltaspekte wie Teichzuläufe und Grundwasserbildung verbunden mit der Reinigungswirkung bei Versickerung ignoriert.

Lesen Sie als betroffene Bürger die Beitragsbescheide genau ! Kontrollieren Sie, ob Ihre Grundstücke tatsächlich in den Ausbaubereich entwässern, ob eine Umlegung von Leitungen auf Ihren Grundstücken zumutbar ist oder ob gar keine Anschlussmöglichkeit an eine städtische Kanalisation besteht oder möglich ist, da längst nicht alle öffentlichen Straßen erschlossen sind.
Betreffs der Bürgerbeteiligung an den Straßenausbaukosten kommen nur Abgaben für bei den Kanalisationsarbeiten nicht ausgekofferten Straßenbereiche in Frage. Nach meinen Beobachtungen wurden in der Regel etwa zwei Drittel der Wegbreiten für die Kanalverlegung beansprucht und sollten beitragsfrei bleiben.
Übrigens kann man dem ZVO kein direktes Fehlverhalten vorwerfen. Nach der von der Mehrheitsfraktion im Kreistag gewollten Privatisierung ist sein Streben nach wirtschaftlichen Investitionen eine logische Folge. Jetzt liegt es am Verhandlungsgeschick der Kommunen, ihre Einwohner vor überhöhten Gebühren zu bewahren, zumal uns Ostholsteinern in vielen Bereichen schon jetzt über dem Landesdurchschnitt liegende Gebührensätze abverlangt werden.

 

Hartmut Specht

Bisdorf

 

 

Erschienen am 11.11.08 im FT